Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen von Ehrlich Reisen (nachfolgend: „Ehrlich Reisen“) Ehrlich Reisen & Event GmbH

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Ehrlich Reisen zustande kommenden Pauschal Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Art. 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B. verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Informationerhält.

Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

Für alle Buchungswege bei Ehrlich Reisen gilt:

(1)  Grundlage des Angebotes sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen von Ehrlich Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

(2)  Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderteErklärung übernommen hat.

(3)  Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Ehrlich Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Ehrlich Reisen vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Ehrlich Reisenbezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Ehrlich Reisen dieAnnahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

(4)  Die von Ehrlich Reisen übergebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 §3 Nr. 1, 3-5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

(1)  Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Ehrlich Reisen den Abschluss des PauschalReisevertrages verbindlich an.

(2)  Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch Ehrlich Reisen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ehrlich Reisen dem Kunden eine den gesetzlichenVorgaben entsprechende Reisebestätigung übermitteln (dem Kunden wird ermöglicht, die Erklärungunverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraumzugänglich ist, zum Beispiel auf Papier oder per E-Mail), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperliche Abwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

2. Bezahlung

Ehrlich Reisen und Reisevermittler von Ehrlich Reisen dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.  Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vorReisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht von Ehrlich Reisen, aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.

Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbartenZahlungsfälligkeiten, obwohl Ehrlich Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vorvertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und keingesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Ehrlich Reisenberechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Vertragsbeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Ehrlich Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Ehrlich Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

Ehrlich Reisen ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel auch durch E-Mail, SMS oder sprach Nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt innerhalb einer von Ehrlich Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
entweder die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Ehrlich Reisen eine solche Reise angeboten hat.

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von Ehrlich Reisen zu reagieren oder nicht. Wenn der Kundegegenüber Ehrlich Reisen reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlichvom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber Ehrlich Reisen nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Ehrlich Reisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651 Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preisänderung nach Vertragsschluss

Ehrlich Reisen behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis im Falle
–       der Erhöhung der Personenbeförderungskosten aufgrund höherer Treibstoff- oder Energieträgerkosten oder
–       der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder
–       von Änderungen der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
zu erhöhen.
Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Personenbeförderungskosten, erhöhen, so ist Ehrlich Reisen berechtigt den Reisepreis unter Anwendung nachfolgender Berechnungen zu erhöhen:
–       Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, kann Ehrlich Reisen von dem Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen;
–       Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann von dem Kunden verlangt werden.
Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder wegen einer Änderung des maßgeblichen Wechselkurses kann Ehrlich Reisen den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Kunde heraufsetzen.
Grundsätzlich kann eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn von dem Kunden verlangt werden. Ehrlich Reisen unterrichtet den Kunden darüber und über die Berechnung der Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger. Bei einem Vertrag über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung) ist zusätzlich erforderlich, dass zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Ehrlich Reisen nicht vorhersehbar waren.
Der Kunde kann von Ehrlich Reisen unter Beachtung der Regelung in Ziff. 4.d. Satz 1 eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.a. genannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Ehrlich Reisen führt.
Im Falle der Mitteilung einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtreisepreises liegt darin ein Angebot von Ehrlich Reisen an den Kunden zu einer entsprechenden Vertragsänderung. Ehrlich Reisen kann von dem Kunden in diesem Fall verlangen, dass dieser innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Wahlweise kann Ehrlich Reisen dem Kunden statt einer Preiserhöhung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ehrlich Reisen zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Ehrlich Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Ehrlich Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbare und außergewöhnliche, wenn sie nicht der Kontrolle von Ehrlich Reisen unterliegen undsich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Ehrlich Reisen ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung derReiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch Ehrlich Reisen zu begründen ist. Ehrlich Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraumszwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwartetenErsparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Bei Reisen von Ehrlich Reisen mit und ohne Flugbeförderung
·      bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 40 %
·      ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 60 %
·      ab dem 14. Tag vor Reisebeginn bis
·      zum Tag des Reisebeginns oder bei
·      Nichtantritt der Reise 80 %
des vereinbarten Reisepreises

Bei Schiffsreisen
·      bis zum 31. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 25 %
·      ab dem 30. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 40 %
·      ab dem 24. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 50 %
·      ab dem 17. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn 60 %
·      ab dem 10. Tag vor Reise-/ Leistungsbeginn
·      bis zum Tag des Reise-/ Leistungsbeginns
·      oder bei Nichtantritt der Reise bzw. der
·      Leistungsinanspruchnahme 80 %
des vereinbarten Preises

Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet die Ehrlich Reisen entstehenden angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

Ehrlich Reisen behält sich vor, anstelle der bevorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Ehrlich Reisen nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbaren Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Ehrlich Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

Ist Ehrlich Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß §651e BGB von Ehrlich Reisen durch Mitteilung auf einemdauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus demPauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solcheErklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Ehrlich Reisen sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

6. Umbuchung

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritt, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) bestehtnicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Ehrlich Reisen keine, eine unzureichende oder falsche vorvertraglichen Information gemäß Art. 250 Paragraf 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Ehrlich Reisen ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich wie folgt bestimmt:

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen können, sofern ihre Durchführungüberhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungenund gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügig Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Ehrlich Reisenbereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Ehrlich Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerheblicheAufwendungen handelt.

8. Rücktritt wegen nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl

Ehrlich Reisen kann wegen nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er
–       in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
–       in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichtwerden kann, hat Ehrlich Reisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Ehrlich Reisen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf denReisepreis zurückzuerstatten.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Ehrlich Reisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Ehrlich Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung vonInformationspflichten von Ehrlich Reisen beruht. Kündigt Ehrlich Reisen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteileanrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenenLeistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebracht Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

Reiseunterlagen

Der Kunde hat Ehrlich Reisen oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (zum Beispielflugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von Ehrlich Reisen mitgeteilten Frist erhält.

Mängelanzeige/Abhilfe verlangen

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

Soweit Ehrlich Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach sechs § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Ehrlich Reisen vor Ort zu Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Ehrlich Reisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nichtgeschuldet, sind etwaige Reisemängel Ehrlich Reisen unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Ehrlich Reisen zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Ehrlich Reisen bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch dieMängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat zur Kenntnisbringen.

Der Vertreter von Ehrlich Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in §651I Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach 651l BGB kündigen, hat er den Ehrlich Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Ehrlich Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

Gepäcksschäden und Gepäcksverspätungen bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfe verlangen

Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäcksverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (“P. I. R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Ehrlich Reisen können die Erstattung aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich gegenüber Ehrlich Reisen, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

11. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von Ehrlich Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhendengesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

Ehrlich Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge,Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung in der Reisebestätigung ausdrücklichen unter Angabe der Identität und Anschriftdes vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Ehrlich Reisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c und 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Ehrlich Reisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärung- oder Organisationspflichten von Ehrlich Reisen ursächlich war.

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Informationen über Verbraucher Streitbeilegung

Ansprüche nach den §§ 651I Abs. 3 Nummer 2,4 bis 7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Ehrlich Reisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn diePauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

Ehrlich Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher Streitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucher Streitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucher Streitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Ehrlich Reisen verpflichtend würde, informiertEhrlich Reisenden Kunden hierüber in geeigneter Form. Ehrlich Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische online StreitbeilegungPlattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

Generell empfiehlt Ehrlich Reisen bei Auftreten von Reisemängeln, sei es vor, während oder nach der Reise die Einbeziehung von Recht auf Reisen (www.recht-auf-reisen.de). Auch wenn Ehrlich Reisen nach bestem Wissen und Gewissen für sie eine Reise zusammenstellt, so werden Reiseleistungen von Menschen erbracht und es kann immer zu unvorhersehbaren Problemen kommen. Recht auf Reisen ist ein auf das Reiserecht spezialisierter Dienstleister, dessen Vertragsanwälte Sie bei Problemen vor, während und nach der Reise neutral unterstützen. Recht auf Reisen ist stets im Interesse des Kunden an einer außergerichtliche Streitbeilegung interessiert, wobei grundsätzlich der Erfolg der Reise im Vordergrund steht, sofern dies möglich ist. Weitere Informationen und Kontakte finden Sie unter www.recht-auf-reisen.de.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Ehrlich Reisen, den Kunden über die Integrität der ausführendenFluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderung Leistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Ehrlich Reisenverpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald Ehrlich Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.

Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Ehrlich Reisenden Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritteeinleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index.de.htm

14. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften

Ehrlich Reisen wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlichen notwendigenReisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zulasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Ehrlich Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Ehrlich Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch diejeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Ehrlich Reisen eigene Pflichten verletzt hat.

15. Datenschutz

Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung der gültigen Datenschutzgesetze aufgenommen, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Reise oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist.  Die vollständige Datenschutzerklärung von Ehrlich Reisen finden Sie hier: https://www.ehrlich-reisen.de/datenschutzerklaerung Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.
 
16. Gerichtsstand und Anwendung deutschen Rechtes

Der Kunde kann Ehrlich Reisen an dessen Gerichtsstand in Saarbrücken verklagen. Für Klagen von Ehrlich Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der vorliegende Vertrag zu seinen üblichen kaufmännischen Geschäftstätigkeiten, so vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag oder anlässlich desselben Saarbrückens als Gerichtsort. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde nach Abschluss des vorliegenden Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben sollte und dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ehrlich Reisen nicht bekannt ist. Im Übrigen besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass auf den gesamten Vertrag und seine Abwicklung deutsches Recht Anwendung finden soll. Ausgenommen sind die einzelnen Haftungsbeschränkungen von Leistungsträgern des RVA, die hiervon ausgenommen, bestehen bleiben sollen.

17. Salvatorische Klausel, Schriftform

Die Parteien sind sich einig, dass Vertragsänderungen nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarungen möglich sind. Im Interesse beider Parteien sollten diese Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Gleiches gilt für Nebenabreden.
Sollten einzelne Bestandteile des Vertrages unwirksam sein, so besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass die hiervon nicht betroffenen Vertragsteile unverändert fortbestehen sollen. Die unwirksamen Vertragsbestandteile sollen durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden. Sofern es hierbei mehrere Alternativen geben sollte, ist die gesetzliche Regelung zu Grunde zu legen, die der ursprünglichen, vertraglichen und wirtschaftlichen Intention der Parteien am nächsten kommt.

Ehrlich Reisen & Event GmbH, 2022